- V o n    d e r    G r ü n d u n g    b i s    h e u t e -



Am 07. Juli 1893 hatten sich mehrere sangesfreudige Hüttenbacher zusammengetan, den Sänger-Verein “Eintracht” Hüttenbach aus der Taufe zu heben. Namentlich können wir folgende Gründungsmitglieder benennen:


Johann Scherber Erster Vorstand des MGV
Johann Pemsel Erster Schriftführer und Kassier des MGV
Konrad Elsinger Ausschußmitglied
Johann Bernhardt Ausschußmitglied
Johann Gebhard Ausschußmitglied
Johann Maier Ausschußmitglied
Konrad Bruckner
Konrad Haid
Georg Anser
Johann Spät
Johann Rüll


Bereits im Gründungsjahr 1893 gab es die ersten „Statuten des Sänger-Vereins Eintracht in Hüttenbach“, in welchen man das Wichtigste vereinbart hatte: Zweck der Vereinigung, Mitglieder, Aufnahme und Ausschluss, Rechte und Pflichten, Vorstandschaft, Vereinssammlungen standen im Mittelpunkt.

Als vordringliches Ziel sah man für die „gesitteten Personen aller Stände“ die Ausbildung in Gesang und eine gesellige Unterhaltung an. Dazu benötigte man „Sänger“ (aktive Mitglieder) und „Zuhörer“ (passive Mitglieder). Auch Ehrenmitglieder durften in das Vereinsgeschehen eingreifen.

Aufnahmefähig waren nur „Personen unbescholtenen Rufes nach zurückgelegtem 18. Lebensjahre“. Jedoch hatte nur der Vorstand über die Aufnahme zu entscheiden. Man erhielt eine Aufnahmekarte, für die man 50 Pfennige entrichten musste, und durfte sich fortan unter die ordentlichen Sänger reihen. Jedoch musste man sich auf Verlangen des „Musikdirektors“ einer Gesangsprobe unterwerfen. War dieser der Auffassung, man habe nicht die „erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten“, sollte man um Aufnahme als Zuhörender nachsuchen.

Der Neu aufgenommene war nun berechtigt, mit seiner „Familie im engeren Sinne“ den Verein zu besuchen. Söhnen über 18 Jahren war es jedoch verboten, an „Vereinsvergnügungen“ teilzunehmen – diese sollten schließlich selbst dem Verein beitreten und ihren eigenen Beitrag bezahlen. Sonst wäre ja vom Großvater bis zum Enkel nur ein Beitrag bezahlt worden, und auf die Beiträge war man, wie jeder Verein, angewiesen. Ganz untersagt war aber den „schulpflichtigen Kindern“ laut „polizeilichen Verbotes“ der Zutritt zu den Vergnügungen.

Jedes Mitglied durfte bei den Generalversammlungen mit seiner Stimme die Wahl der Vorstandschaft beeinflussen, gewählt werden durften jedoch nur Sänger (aktive Mitglieder). Denn jeder Sänger sollte zu den „anberaumten Proben und Produktionen“ regelmäßig erscheinen und sich den vom Direktor getroffenen Maßnahmen bei „musischen Vorträgen“ unterwerfen. Extra betonte man: „Übrigens versteht es sich von selbst, dass jedes Mietglied, sowohl bei Vorträgen, als bei geselligen Unterhaltungen ein anständiges und gesittetes Verhalten zu beobachten und den vom Vorstande ergangenen Anordnungen unbedingt Folge zu leisten hat“.

Der Mitgliedsbeitrag zur Zeit der Gründung betrug monatlich 20 Pfennige. Schriftführer, Kassier und Vereinsdiener waren von allen Beiträgen befreit. Der Kassier hatte im Januar über das Vereinsvermögen des jeweils vergangenen Jahres Rechnung zu legen und das Resultat in der Generalversammlung bekannt zu geben. Diese war auf schriftlichen Antrag von zehn Mitgliedern einzuberufen und mit einfacher Mehrheit beschlussfähig.

Die Vorstandschaft bestand aus Vorstand, Kassier, Schriftführer und vier Ausschussmitgliedern und wurde jährlich, vierzehn Tage vor dem Jahresabschluss, neu gewählt. Der Musikdirektor war hiervon befreit, denn man wollte nicht, dass ein jährlicher Wechsel in der Führung zustande kommen konnte. Schließlich war er der Leiter der „Gesangproben und Produktionen“ die regelmäßig einmal pro Woche stattfinden sollten.

Bei allen Versammlungen hatte der Vorstand den Vorsitz und die Aufgabe, den Verein „nach Innen und Außen in rechtsverbindlicher Weise“ zu vertreten. Der Schriftführer war für die Protokollierung und den Anschlag zuständig, der Kassier für die „Einhebung der Gelder“ und die Führung des Kassenbuches.

Auch der mögliche Ausschluss von Mitgliedern war damals bereits in den gedruckten Statuten schriftlich festgehalten. Hatte ein Mitglied ein anderes „gröblich durch Worte oder gar durch die Tat beleidigt“ oder trotz schriftlicher Mahnung drei Monate keine Beiträge bezahlt, war die Mitgliedschaft aufzukündigen; die galt auch, falls ein Vereinsangehöriger durch „sein Betragen die Achtung der Vereinsmitglieder verloren“ hatte oder sich den Anordnungen der Vorstandschaft massiv widersetzte.





Im Laufe der Jahre gliederten sich zwei weitere Gesangvereine dem Männer-Gesang-Verein „Eintracht“ Hüttenbach an. Bereits am 09. Juli 1867 wurde in Hüttenbach ein Gesangverein mit dem Namen Gesellschaft „Sängerlust“ Hüttenbach gegründet, welchen man durchaus als einen Vorläufer des MGV ansehen kann. Im Jahre 1892 hatten Hüttenbacher Einwohner den Gesang-Verein „Frohsinn“ Hüttenbach ins Leben gerufen. Dieser hat sich in späteren Jahren mit dem MGV vereinigt, zumindest aber hat die Eintracht den Gesang-Verein „Frohsinn“ beerbt, was noch vorhandenes handschriftliches Liedgut bezeugt. 1936 schließlich gliederte sich auch noch der Sänger-Verein „Die Gemütlichen“ Hüttenbach der „Eintracht“ an. Auch im benachbarten Oberndorf war 1892 ein Gesangverein mit dem Namen „Liederkranz“ gegründet worden; in den 1920er Jahren bestand in Oberndorf ein Gesangverein namens „Lyra“. Heute singen die Oberndorfer bei der Eintracht in Hüttenbach mit.

1932 ein weiterer wichtiger Schritt für den Chor: Aufnahme in den Fränkischen Sängerbund.





1933 kam ein großer Einschnitt. Durch die Machtergreifung der Nationalsozialisten mussten aufgrund eines Dekretes der Regierung Juden ausgeschlossen werden – natürlich auch in Hüttenbach mit seiner großen jüdischen Vergangenheit. Die jüdischen Mitbürger, die ihrem Verein teilweise über Jahrzehnte die Treue gehalten hatten, durften sich nicht mehr am gesellschaftlichen Leben beteiligen. Und dies in einem Dorf, in dem tatsächlich fast alle Unterschiede zwischen Juden und Christen verwischt waren. Die Israelitische Kultusgemeinde nahm selbst an der Fronleichnamsprozession teil, und die Christen gingen an hohen jüdischen Feiertagen in die Synagoge. So ist es bezeichnend, dass aus dem Nachlass des Gesangverein „Frohsinn“ Hüttenbach noch ein Lied mit dem Titel „Sabbatfeier“ von Franz Abt erhalten ist.

1953 feierte der MGV „Eintracht“ das 60-jährige Gründungsfest mit Fahnenweihe, welches im "Grobersgarten" stattfand. Der Gesangverein „Liederkranz“ Simmelsdorf übernahm damals die Patenschaft.





1968 konnte die 75-Jahr-Feier ausgerichtet werden, die sich über zwei Tage erstreckte und zu welcher viele andere Gesangsvereine ihre musikalischen Darbietungen beisteuerten.

Das 25-jährige und das 50-jährige Gründungsfest fiel jeweils dem Krieg zum Opfer.

1989 schließlich wurde der MGV „Eintracht“ Hüttenbach für Gemeinnützig erklärt und in das Vereinsregister aufgenommen.





Vom 11.-13. Juni 1993 konnte der MGV „Eintracht“ Hüttenbach sein 100jähriges Bestehen feiern.


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